Allgemeine Geschäftsbedingungen der Graphisoft Nord GmbH,
Hamburg (nachstehend Graphisoft Nord genannt)
1. Geltungsbereich
Graphisoft Nord vertreibt Software Lizenzen, führt Hard- und Software
Installationen, sowie Schulungen zu den vertriebenen Produkten durch.
Alle Lieferungen und Leistungen von Graphisoft Nord erfolgen ausschließlich
auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit
nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde.
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die den Produkten
beiliegenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, auf die ergänzend
Bezug genommen wird. Anderslautende Geschäfts- und/oder
Einkaufsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von
Graphisoft Nord schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen
und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche
Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
Graphisoft Nord.
2. Lieferungen/Leistungen
2.1 Angebote von Graphisoft Nord sind unverbindlich und freibleibend. Ein
Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Graphisoft
Nord, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden
zustande.
2.2 Graphisoft Nord ist berechtigt, geänderte oder angepasste
Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
2.3 Graphisoft Nord ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und deren
Fakturierung berechtigt.
2.4 Liefertermine sind unverbindlich, sofern die Parteien nichts anderes
vereinbaren und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände
und zwar unabhängig davon, ob diese bei Graphisoft Nord oder beim Hersteller
eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Sabotage, Rohstoffmangel und verspätete
Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin. Sollte
Graphisoft Nord bei einer verbindlichen Lieferterminvereinbarung mit einer
Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde Graphisoft
Nord schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach
erfolgtem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss weiterer
Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit Lieferverzögerungen länger als 6
Wochen dauern, ist auch Graphisoft Nord berechtigt, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
3. Abnahme und Gefahrübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und
Übereinstimmung mit der Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge
innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die
Abnahme als erfolgt.
3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstands
nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der
Abnahme.
3.3 Die Gefahr geht mit der Absendung des Liefergegenstands, spätestens
jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsprodukts an den Kunden oder
dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne
Verschulden von Graphisoft Nord verzögert, lagert der Liefergegenstand auf
Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall geht die Gefahr mit Meldung
der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Hamburg zuzüglich Verpackung,
Versand-/Transportkosten, Transportversicherung sowie der jeweils zum
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
4.2 Graphisoft Nord ist berechtigt, Lieferungen nur Zug um Zug gegen
Barzahlung, Vorleistung oder Nachnahme auszuführen. Zahlungen sind sofort
nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit
Lieferung. Graphisoft Nord ist zur Annahme von Wechsel und Schecks nicht
verpflichtet. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber
angenommen.
4.3 Graphisoft Nord ist berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in
Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und eine
Pauschale in Höhe von € 40,00 zu verlangen, sofern der Kunde nicht
Verbraucher ist. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt unberührt.
5. Gewährleistung/Haftung
5.1 Graphisoft Nord gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der
Produktinformation und im Handbuch allgemein zutreffend beschrieben und in
diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Eine Zusicherung spezieller
Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn sie von Graphisoft Nord ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden.
5.2 Graphisoft Nord gewährleistet nicht, dass die Vertragsprodukte den
Anforderungen des Kunden genügen bzw. mit den vom Kunden bereits
betriebenen Produkten kompatibel sind.
5.3 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Graphisoft Nord
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb einer
angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist beseitigt werden, ist der Kunde
berechtigt, entweder die RückgaÅNngigmachung des Vertrages oder eine
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
5.4 Hat der Kunde oder ein Dritter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
an dem Vertragsprodukt vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf
Gewährleistung.
5.5 Graphisoft Nord haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenem Gewinn.
5.6 Die Haftung von Graphisoft Nord, die nicht auch Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht, ist auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt,
ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Graphisoft Nord behält sich das Eigentum an dem Vertragsprodukt bis zur
Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Ist der Kunde eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die Graphisoft
Nord aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Kunden hat.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der
Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im
jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der
Bestellung im voraus an Graphisoft Nord ab. Auf Verlangen von Graphisoft
Nord wird der Kunde die abgetretene Forderung benennen.
6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Bei
Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Vertragsgegenstandes,
hat der Kunde Graphisoft Nord unverzüglich schriftlich zu informieren und den
Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Graphisoft Nord hinzuweisen.
6.4 Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware wird stets für Graphisoft
Nord vorgenommen, ohne Graphisoft Nord zu verpflichten. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen, Graphisoft Nord nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwirbt Graphisoft Nord
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten, verbundenen,
vermischten oder vermengten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde
Graphisoft Nord anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des
Vertragsgegenstandes durch Graphisoft Nord gilt nicht als Vertragsrücktritt,
wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
6.7 Für Testzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von
Graphisoft Nord.
7. Export
7.1 Bei Auslieferung des Vertragsgegenstandes in der
Bundesrepublik Deutschland ist dieses auch ausschließlich zur Nutzung und
zum Verbleib in Deutschland bestimmt.
7.2 Bei Auslieferung des Vertragsprodukts in der Republik Österreich ist dieses
auch ausschließlich zur Nutzung und zum Verbleib in Österreich bestimmt.
8. Consulting/Schulung/Beratung
8.1 Angebote von Graphisoft Nord sind unverbindlich und freibleibend. Ein
Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Graphisoft
Nord, spätestens jedoch mit Beginn der Schulungs- und/oder
Beratungsmaßnahme beim Kunden zustande.
8.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, bzw. die Zusicherung von
bestimmten Eigenschaften bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich
als solche bezeichnet werden.
9. Gewährleistung/Haftung
Graphisoft Nord wird Schulungs- und Beratungsmaßnahmen mit
größtmöglicher Sorgfalt vorbereiten. Ein Schulungs- oder Beratungserfolg wird
nicht garantiert.
Graphisoft Nord übernimmt insbesondere keine Haftung für Folgeschäden, die
sich aus dem späteren Gebrauch ergeben, insbesondere an den dem Kunden
gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen
Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs
die Einwirkungen sind. Die Haftung von Graphisoft Nord für den möglichen
Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten auf der Hardware,
insbesondere im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen.
Graphisoft Nord haftet nur in Fällen, in denen Graphisoft Nord oder ihr
zuzurechnende Dritte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten trifft. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die
Haftung von Graphisoft Nord auf den vom Kunden gezahlten Preis beschränkt,
ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
10. Schutzrechte
Von Graphisoft Nord ausgehändigte Unterlagen sind urheberrechtlich
geschützt. Jegliche – auch auszugsweise – Vervielfältigung, gewerbliche
Nutzung und/oder Bereitstellung zum Download/Kopieren, auch unter Nutzung
elektronischer Systeme bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung
von Graphisoft Nord. Die genutzten Produkte sind mit Schutzrechten Dritter
belegt, deren Ansprüche bei unberechtigter Nutzung durch den Kunden
unberührt bleiben.
11. Datenschutz
Graphisoft Nord speichert und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies für
die Abwicklung der Vertragsbeziehungen zwischen Graphisoft Nord und dem
Kunden erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben, sofern die Weitergabe nicht zur Erbringung, Abrechnung und
Einzug der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist oder eine
Rechtspflicht zur Offenlegung besteht.
Die vollständige Anschrift des Kunden, sowie im Laufe des
Vertragsverhältnisses gemachte Angaben werden von Graphisoft Nord in
maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet.
Die Mitarbeiter von Graphisoft Nord sind gemäß § 5 BDSG auf das
Datengeheimnis verpflichtet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt ausschließlich deutschem
Recht.
12.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Graphisoft Nord.
12.3 Der Kunde kann Graphisoft Nord nur an deren Sitz verklagen.
12.4 Für Klagen von Graphisoft Nord gegen Kunden, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Graphisoft Nord vereinbart.
13. Sonstiges
13.1 Der Kunde wird Graphisoft Nord von Ansprüche Dritter, die auf
Rechtsverletzungen gleich welcher Art durch den Kunden beruhen, freihalten,
einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
13.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung der
vereinbarten Entgelte mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es
sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
13.4 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die
unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen
ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten
Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Graphisoft Nord GmbH, Palmaille 58, 22767 Hamburg
fon +49 (40) 85 323 100, fax +49 (40) 85 32 10 10
Stand, Januar 2017